Wesentliche Förderungen über die Programme der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG):
Sanierungen ohne vorhandenem Sanierungsfahrplan iSFP:
15% Zuschuss (max. 30 TEUR pro Wohneinheit anrechenbare Kosten) auf Sanierungen der Gebäudehülle wie Fenster, Dach oder Fassade etc.
Sanierungen mit vorhandenem Sanierungsfahrplan iSFP:
20% Zuschuss (max. 60 TEUR pro Wohneinheit anrechenbare Kosten) auf Sanierungen der Gebäudehülle wie Fenster, Dach oder Fassade etc.
zusätzlich möglich ist die Heizungsförderung (regenerativ)
Zuschuss ist hier möglich von 30% bis zu 70 %.
Ablauf:
1. Energieberatung inkl. Erstellung des Sanierungsfahrplans (iSFP)
2. BEG Fördermittel-Antragsstellung für Sanierungsmaßnahmen
1. EnergieEffizienzExperten EEE für die BEG-Beratung/Baubegleitung beauftragen
2. Auslegung Bauteile inkl. Prüfung der Angebote auf Förderfähigkeit
3. Angebotserstellung mit der für die BEG-Förderung benötigten Vorbehaltsklausel (Vorlage dazu stellen wir bereit)
4. Prüfung des Angebotes durch den EEE inkl. Freigabe mit der Klausel
5. Beauftragung einer förderfähigen Maßnahme mit der unterzeichneten Klausel von Antragsteller und Fachunternehmen
6. BEG-Antragstellung eigenverantwortlich durch die Antragsstellenden bei dem Fördermittelgeber (KFW/BAFA) mit der von uns bereitgestellten Anleitung und erforderlichen TPB/BzA-ID. Für die höhere Förderung sollte zu diesem Zeitpunkt spätestens der iSFP abgeschlossen vorliegen.
7. Warten auf die Fördermittelzusage
8. Nach Fördermittelzusage Beginn der Ausführung
9. Beratende und überwachende BEG Baubegleitung durch den EEE
10. Abschlussprüfung der Belege, Rechnungen und Zahlungen
inkl. Erstellung der TPN-ID/BnD-ID für den Nachweis nach Durchführung.