Ingenieurgesellschaft Karcher & Partner mbB
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Ablauf einer Energieberatung für Wohngebäude bis zur Fördermittelantragstellung für Sanierungsmaßnahmen

Wesentliche Förderungen über die Programme der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG):

Sanierungen ohne vorhandenem Sanierungsfahrplan iSFP:

15% Zuschuss (max. 30 TEUR pro Wohneinheit anrechenbare Kosten) auf Sanierungen der Gebäudehülle wie Fenster, Dach oder Fassade etc.

Sanierungen mit vorhandenem Sanierungsfahrplan iSFP:
20% Zuschuss (max. 60 TEUR pro Wohneinheit anrechenbare Kosten) auf Sanierungen der Gebäudehülle wie Fenster, Dach oder Fassade etc.

 

zusätzlich möglich ist die Heizungsförderung (regenerativ)
Zuschuss ist hier möglich von 30% bis zu 70 %.

Ablauf:


1. Energieberatung inkl. Erstellung des Sanierungsfahrplans (iSFP)

  1. Beauftragung der Energieberatung für einen Sanierungsfahrplan
  2. Antragstellung bei der BAFA Online durch die Antragstellenden selbst (Wir unterstützen Sie gerne dabei!)
  3. Abwarten bis der Zuwendungsbescheid erstellt wird (Bitte an uns weiterleiten)
  4. Vereinbarung eines vor Ort Termins zur Datenaufnahme
  5. Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplanes inkl. der Umsetzungshilfe
  6. Zusendung des Berichtes inkl. Rechnung zur Energieberatung
  7. Überweisung der Rechnung für den iSFP und ggf. des Beratungsberichtes
  8. Besprechung des iSFP-Berichtes mit uns (telefonisch oder per Online-Konferenz).
  9. Erstellen der BAFA Verwendungsnachweiserklärung -> Abschluss der Energieberatung

2.  BEG Fördermittel-Antragsstellung für Sanierungsmaßnahmen 
 

1. EnergieEffizienzExperten EEE für die BEG-Beratung/Baubegleitung beauftragen

2. Auslegung Bauteile inkl. Prüfung der Angebote auf Förderfähigkeit 

3. Angebotserstellung mit der für die BEG-Förderung benötigten Vorbehaltsklausel (Vorlage dazu stellen wir bereit)

4. Prüfung des Angebotes durch den EEE inkl. Freigabe mit der Klausel

5. Beauftragung einer förderfähigen Maßnahme mit der unterzeichneten Klausel von Antragsteller und Fachunternehmen

6. BEG-Antragstellung eigenverantwortlich durch die Antragsstellenden bei dem Fördermittelgeber (KFW/BAFA) mit der von uns bereitgestellten Anleitung und erforderlichen TPB/BzA-ID. Für die höhere Förderung sollte zu diesem Zeitpunkt spätestens der iSFP abgeschlossen vorliegen.

7. Warten auf die Fördermittelzusage

8. Nach Fördermittelzusage Beginn der Ausführung

9. Beratende und überwachende BEG Baubegleitung durch den EEE

10. Abschlussprüfung der Belege, Rechnungen und Zahlungen
inkl. Erstellung der TPN-ID/BnD-ID für den Nachweis nach Durchführung.

Pommernstraße 36
65824 Schwalbach am Taunus

Rufen Sie uns gerne an 

06196-8828928
 

oder per Mail
web@ikp-bauberatung.de

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